auf Verwertung
auf Duldung der ZV gem. § 1147
auf Befriedigung aus Verkauf, § 1228
auf Duldung der ZV gem. §§ 1147, 1192
sonstige
erworben
nicht verloren
durchsetzbar
Grundschuld erworben
Grundschuld nicht verloren
keine Einreden
der Gegenstand haftet
Grundstück / wesent- liche Bestandteile
Erzeugnisse, Bestandteile, Zubehör
Forderungen
Gegenstände i.S.d. § 1120
kein durchgeh. Dritteigentum
keine Enthaftung
bis Beschlagnahme
von Beschlagn. bis Verst.vermerk
nach Versteigerungs- vermerk
Beschlagnahme
kein Versteigerungs- vermerk
Enthaftungs- tatbestand
§ 1121 II
§ 23 ZVG
§ 1121 II 2 i.V.m. § 23 ZVG