auf Verwertung


auf Duldung der ZV gem. § 1147


auf Befriedigung aus Verkauf, § 1228


auf Duldung der ZV gem. §§ 1147, 1192


sonstige


erworben


nicht verloren


durchsetzbar


Grundschuld erworben


Grundschuld nicht verloren


keine Einreden


der Gegenstand haftet


Grundstück / wesent- liche Bestandteile


Erzeugnisse, Bestandteile, Zubehör


Forderungen


Gegenstände i.S.d. § 1120


kein durchgeh. Dritteigentum


keine Enthaftung


bis Beschlagnahme


von Beschlagn. bis Verst.vermerk


nach Versteigerungs- vermerk


Versteigerungs- vermerk


ordnungsgemäße Bewirtschaftung