auf Verwertung
auf Duldung der ZV gem. § 1147
auf Befriedigung aus Verkauf, § 1228
auf Duldung der ZV gem. §§ 1147, 1192
sonstige
erworben
nicht verloren
durchsetzbar
übergegangen
untergegangen
Einzelnachfolge
Gesamtnachfolge
Forderungsabtretung
sonstige
Forderung besteht
Abtretungsverein- barung (Einigung)
Berechtigung des Zedenten
kein Ausschluss der Abtretung
Vertragsschluss
Inhalt: Forderungsabtretung
Wirksamkeit