auf Verwertung


auf Duldung der ZV gem. § 1147


auf Befriedigung aus Verkauf, § 1228


auf Duldung der ZV gem. §§ 1147, 1192


sonstige


erworben


nicht verloren


durchsetzbar


übergegangen


untergegangen


Einzelnachfolge


Gesamtnachfolge


Forderungsabtretung


sonstige


Forderung besteht


Abtretungsverein- barung (Einigung)


Berechtigung des Zedenten


kein Ausschluss der Abtretung


Vertragsschluss


Inhalt: Forderungsabtretung


Wirksamkeit