auf Duldung der ZV gem. § 1147


erworben


nicht verloren


durchsetzbar


Fälligkeit


keine Einreden


kein Verstoß gegen Treu und Glauben


Einrede steht zu


Einrede geltend gemacht


dauernde Einreden


vorübergehende Einreden


spezielle dauernde Einreden


Verjährung


Leistung unzumutbar


Bereicherungs- einrede


Arglisteinrede


verjährbarer Anspruch


Fristablauf begonnen


Frist abgelaufen


Ablaufstörungen abgelaufen


Hemmung


Unterbrechung (Neubeginn)


kein Neubeginn


Neubeginn berücksichtigt