Anspruch auf SE gem. § 823 I


erworben


nicht verloren


durchsetzbar


Fälligkeit


keine Einreden


kein Verstoß gegen Treu und Glauben


Einrede steht zu


Einrede geltend gemacht


dauernde Einreden


vorübergehende Einreden


spezielle dauernde Einreden


Verjährung


Leistung unzumutbar


Bereicherungs- einrede


Arglisteinrede