Warenverkehrs- freiheit


keine Sondervorschriften


Schutzbereich


Eingriff


keine Rechtfertigung


Maßnahme eines Verpflichteten


Folge: Handels- Beschränkung


Einfuhr- beschränkung


Ausfuhr- beschränkung


mengenmäßige Beschränkung


Maßnahmen gleicher Wirkung


Handels- beschränkung


keine reine Modalität


Regelung diskriminiert nicht


betrifft lediglich Verkaufsmodalitäten


Marktzugang nicht behindert