Anspruch auf SE gem. § 823 I
erworben
nicht verloren
durchsetzbar
Fälligkeit
keine Einreden
kein Verstoß gegen Treu und Glauben
Einrede steht zu
Einrede geltend gemacht
dauernde Einreden
vorübergehende Einreden
spezielle vorüber- gehende Einreden
Zurück- behaltungsrechte
Unsicherheitseinrede
Stundung
sonstige