Verstoß gegen Unbundling
buchhalterisches
informationelles
organisatorisches
rechtliches
verschärftes Unbundling, §§ 8 ff.
§§ 7, 7a EnWG anwendbar
Vorgaben des § 7a nicht erfüllt
personelle Anforderungen
Leitung beruflich unabhängig
Entscheidungs- befugnisse gesichert
Gleichbehandlungs- programm
richtige Kommunik. und Markenpolitik