Vertretungsmacht bei GmbH
erworben
nicht verloren
richtig ausgeübt
Geschäft vom Umfang gedeckt
kein Missbrauch
ein Geschäftsführer berufen
wenn mehrere GF berufen
Prokurist / Handl.- bevollmächtigter
gemeinschaftlich,
§ 35 II GmbHG
gem. Gesellschafts- vertrag