Geltung vorfor-
mulierter Klausel


§§ 305 ff. anwendbar (AGB?)


Klausel in Vertrag aufgenommen


Klausel wirksam


Klausel richtig ausgelegt


Verträge mit Verbrauchern


Verträge mit Unternehmern


Vertragspartner ist Unternehmer


kein Verstoß gegen Generalklausel


kein sonstiger Rechtsverstoß


Inhaltskontrolle nicht eingeschränkt


Klausel ist verboten


Versorgungsverträge


Bestimmungen ü. Hauptleistungspflicht


gesetzeswieder- holende Klauseln