bei einer vor- formulierten Klausel


§§ 305 ff. anwendbar (AGB?)


Klausel in Vertrag aufgenommen


Klausel wirksam


Klausel richtig ausgelegt


Verträge mit Verbrauchern


Verträge mit Unternehmern


Vertragspartner ist Unternehmer


kein Verstoß gegen Generalklausel


kein sonstiger Rechtsverstoß


Inhaltskontrolle nicht eingeschränkt


Klausel ist verboten


wegen Indizwirkung der §§ 308, 309


wegen sonst. Benachteiligung


Verstoß gegen §§ 308, 309 BGB


unangemessene Benachteiligung


Gewohnheiten berücksichtigt


mangelnde Transparenz


mit ratio legis nicht vereinbar


Einschränkung wesentlicher Rechte


Preis vs. Kosten nicht angemessen


sonst unangemessen benachteiligt