bei einer vor- formulierten Klausel
§§ 305 ff. anwendbar (AGB?)
Klausel in Vertrag aufgenommen
Klausel wirksam
Klausel richtig ausgelegt
Verträge mit Verbrauchern
Verträge mit Unternehmern
Vertragspartner ist Unternehmer
kein Verstoß gegen Generalklausel
kein sonstiger Rechtsverstoß
Inhaltskontrolle nicht eingeschränkt
Klausel ist verboten
wegen Indizwirkung der §§ 308, 309
wegen sonst. Benachteiligung
Verstoß gegen Treu und Glauben
unangemessene Benachteiligung
Gewohnheiten berücksichtigt
mangelnde Transparenz
mit
ratio legis
nicht vereinbar
Einschränkung wesentlicher Rechte
Preis vs. Kosten nicht angemessen
sonst unangemessen benachteiligt