dem Grunde nach


Tatbestand


Rechtswidrigkeit


Verschulden


Verschuldens- fähigkeit


schuldhaftes Handeln


Vorsatz


Fahrlässigkeit


Sonderfall: Produkthaftung


Zurechnung von Handlungen mehrerer


Verstoß gegen Sorgfaltsmaßstab


kein Haftungsprivileg


vertraglich


gesetzlich


§ 277 BGB


beim Gläubiger- verzug, § 300 I


§ 680, Nothilfe


Spezialgesetze


Gläubigerverzug


Verhalten vom Privileg gedeckt