bewegliche Sachen
dingliche Einigung
Übergabe (oder Übergabesurrogat)
Einigsein bei Übergabe(-surrogat)
Berechtigung des Verfügenden
Einigung zeitgleich mit Übergabe
bei vorweggenom- mener Einigung
Einigung wurde vorweggenommen
kein Widerruf
kein Verzicht auf Widerruf
Willenserklärung
Inhalt: Widerruf
Abgabe
Zugang
entbehrlich nach § 151
erfolgt, § 130 I 2