bewegliche Sachen


dingliche Einigung


Übergabe (oder Übergabesurrogat)


Einigsein bei Übergabe(-surrogat)


Berechtigung des Verfügenden


Einigung zeitgleich mit Übergabe


bei vorweggenom- mener Einigung


Einigung wurde vorweggenommen


kein Widerruf


kein Verzicht auf Widerruf


Willenserklärung


Inhalt: Widerruf


Abgabe


Zugang


entbehrlich nach § 151


erfolgt, § 130 I 2