Mängel der Geschäftsfähigkeit


Geschäftsunfähigkeit


vorübergehende Geschäftsunfähigkeit


beschränkte Geschäftsfähigkeit


Einwilligungsvorbehalt bei Betreuung


Personenkreis


keine ausnahmsweise Wirksamkeit


Erwerbsgeschäft, § 112


Dienst-/Arbeits- verhältnis, § 113


lediglich rechtlicher Vorteil, § 107


ausdrückliche Einwilligung


"Taschengeld", § 110


Genehmigung


bei Verfügungen


bei Verpflichtungs- geschäften


bei einseitigen Rechtsgeschäften


neutrale Geschäfte


Rechtserwerb


keine direkte persönliche Belastung