Mängel der Geschäftsfähigkeit
Geschäftsunfähigkeit
vorübergehende Geschäftsunfähigkeit
beschränkte Geschäftsfähigkeit
Einwilligungsvorbehalt bei Betreuung
Personenkreis
keine ausnahmsweise Wirksamkeit
Erwerbsgeschäft, § 112
Dienst-/Arbeits- verhältnis, § 113
lediglich rechtlicher Vorteil, § 107
ausdrückliche Einwilligung
"Taschengeld", § 110
Genehmigung
bei Verfügungen
bei Verpflichtungs- geschäften
bei einseitigen Rechtsgeschäften
neutrale Geschäfte
Rechtserwerb
keine direkte persönliche Belastung