Mängel der Geschäftsfähigkeit
Geschäftsunfähigkeit
vorübergehende Geschäftsunfähigkeit
beschränkte Geschäftsfähigkeit
Einwilligungsvorbehalt bei Betreuung
Personenkreis
keine ausnahmsweise Wirksamkeit
Erwerbsgeschäft, § 112
Dienst-/Arbeits- verhältnis, § 113
lediglich rechtlicher Vorteil, § 107
ausdrückliche Einwilligung
"Taschengeld", § 110
Genehmigung
Einwilligung nach § 107
Geschäft vom Umfang gedeckt
kein Widerruf
Einwilligungs- erklärung
der richtigen Person (ges. Vertreter)
Einwilligung wirksam
ev. Genehmigung des Vormundsch.ger.
kein Ausschluss der Vertretungsmacht
sonstige WirksamkeitsVSS
kein Wirksamkeits- hindernis
Wirksamkeit infolge Umdeutung
das gesamte Rechts- geschäft betreffend
Teilnichtigkeit