Mängel der Geschäftsfähigkeit


Geschäftsunfähigkeit


vorübergehende Geschäftsunfähigkeit


beschränkte Geschäftsfähigkeit


Einwilligungsvorbehalt bei Betreuung


Personenkreis


keine ausnahmsweise Wirksamkeit


Erwerbsgeschäft, § 112


Dienst-/Arbeits- verhältnis, § 113


lediglich rechtlicher Vorteil, § 107


ausdrückliche Einwilligung


"Taschengeld", § 110


Genehmigung


Einwilligung nach § 107


Geschäft vom Umfang gedeckt


kein Widerruf


Einwilligungs- erklärung


der richtigen Person (ges. Vertreter)


Einwilligung wirksam


ev. Genehmigung des Vormundsch.ger.


kein Ausschluss der Vertretungsmacht


sonstige WirksamkeitsVSS


kein Wirksamkeits- hindernis


Wirksamkeit infolge Umdeutung


nichtiges Rechtsgeschäft


erfüllt Erfordernisse eines anderen


keine weiterreichende Wirkung


kein missbilligter Erfolg


mutmaßlicher Wille der Parteien