Verstoß gegen Unbundling


buchhalterisches


informationelles


organisatorisches


rechtliches


verschärftes Unbundling, §§ 8 ff.


§§ 7, 7a EnWG anwendbar


Vorgaben des § 7a nicht erfüllt


personelle Anforderungen


Leitung beruflich unabhängig


Entscheidungs- befugnisse gesichert


Gleichbehandlungs- programm


richtige Kommunik. und Markenpolitik