Mängel der Geschäftsfähigkeit


Geschäftsunfähigkeit


vorübergehende Geschäftsunfähigkeit


beschränkte Geschäftsfähigkeit


Einwilligungsvorbehalt bei Betreuung


Personenkreis


keine ausnahmsweise Wirksamkeit


Erwerbsgeschäft, § 112


Dienst-/Arbeits- verhältnis, § 113


lediglich rechtlicher Vorteil, § 107


ausdrückliche Einwilligung


"Taschengeld", § 110


Genehmigung


schwebend unwirksamer Vertrag


Genehmigung nach § 108 I


Genehmigung noch möglich


Geschäft vom Umfang gedeckt


Genehmigungs- erklärung


der richtigen Person


gegenüber dem richtigen Adressaten


Genehmigung wirksam


gegenüber d. beschr. Gesch.fähigen


gegenüber dem Geschäftspartner


beschr. Gesch.fähiger ist Adressat


an Gesch.partner nicht erforderlich