Mängel der Geschäftsfähigkeit
Geschäftsunfähigkeit
vorübergehende Geschäftsunfähigkeit
beschränkte Geschäftsfähigkeit
Einwilligungsvorbehalt bei Betreuung
Personenkreis
keine ausnahmsweise Wirksamkeit
Erwerbsgeschäft, § 112
Dienst-/Arbeits- verhältnis, § 113
lediglich rechtlicher Vorteil, § 107
ausdrückliche Einwilligung
"Taschengeld", § 110
Genehmigung
schwebend unwirksamer
Vertrag
Genehmigung nach § 108 I
Genehmigung noch möglich
Geschäft vom Umfang gedeckt
Genehmigungs- erklärung
der richtigen Person
gegenüber dem richtigen Adressaten
Genehmigung wirksam
gegenüber d. beschr. Gesch.fähigen
gegenüber dem Geschäftspartner
beschr. Gesch.fähiger ist Adressat
an Gesch.partner nicht erforderlich