auf Grundbuch bezogene Ansprüche


auf Zustimmung zur Eintragung, § 888


auf Grundbuch- berichtigung, § 894


auf Löschung,
§ 1179a


erworben


nicht verloren


durchsetzbar


Fälligkeit


keine Einreden


kein Verstoß gegen Treu und Glauben


Einrede steht zu


Einrede geltend gemacht


dauernde Einreden


vorübergehende Einreden


spezielle dauernde Einreden


Verjährung


Leistung unzumutbar


Bereicherungs- einrede


Arglisteinrede