Berechtigung


Berechtigung liegt vor


Erwerb trotz fehlender Berechtigung


Erwerb aufgrund Vormerkung


Erwerber ist vor- merkungsberechtigt


beeinträchtigende Verfügung


Zustimmung des GB-Berechtigten


tatsächlich


gem. § 888


Vormerkung
erworben


Vormerkung nicht verloren


Vormerkung geltend gemacht