Anspruch auf Zugang zum Stromnetz
Berechtigter
Verpflichteter
Einbeziehung in ein Bilanzkreissystem
kein Verweigerungs- grund, § 20 II
Kapazitätsmangel
sonstiger Fall der Unmöglichkeit
Unzumutbarkeit
Engpass im Netz liegt tatsächlich vor
Redispatch gem. § 13a EnWG erfolgt
keine Zuteilung gem. § 7 KraftNAV
keine Zuteilung gem. § 15 II StromNZV