Verstoß gegen Unbundling


buchhalterisches


informationelles


organisatorisches


rechtliches


verschärftes Unbundling, §§ 8 ff.


§§ 7, 7a EnWG anwendbar


Netzbetrieb nicht rechtlich selbständig


im Falle eines Vert.netzbetreibers


in den Fällen des
§ 7b EnWG


integrierter Verteiler- netzbetreiber


keine de-minimis-Klausel


vertikal integriertes EV-Unternehmen


mit einem Verteiler- netzbetreiber


Unternehmen


Tätigkeitsbereich i.S.d. § 3 Nr. 38


einzelnes Rechtssubjekt


Gruppe von Unternehmen