Immobilien
Auflassung
Eintragung
Einigsein bei Eintragung
Berechtigung
Berechtigung liegt vor
Erwerb trotz fehlender Berechtigung
verfügungsberech- tigter Eigentümer
verfügungsberecht. Nichteigentümer
Dritter mit Einwilligung
Verfügung durch Eigentümer
kein Verfügungsverbot
keine Verfügungs- beschränkung
zum maßgeblichen Zeitpunkt
Eigentümer im GB eingetragen
Erwerb aufgrund Vormerkung
Erwerber ist vor- merkungsberechtigt
beeinträchtigende Verfügung
Zustimmung des GB-Berechtigten