bewegliche Sachen
dingliche Einigung
Übergabe (oder Übergabesurrogat)
Einigsein bei Übergabe(-surrogat)
Berechtigung des Verfügenden
Berechtigung liegt vor
Erwerb trotz fehlender Berechtigung
verfügungsberech- tigter Eigentümer
verfügungsberecht. Nichteigentümer
Dritter mit Einwilligung
Verfügung durch Eigentümer
kein Verfügungsverbot
keine Verfügungs- beschränkung
kein Rückerwerb
bei Vollendung des Rechtserwerbs
Eigentümer im GB eingetragen
Erwerb aufgrund Vormerkung
Erwerber ist vor- merkungsberechtigt
beeinträchtigende Verfügung
Zustimmung des GB-Berechtigten
Vormerkung
erworben
Vormerkung nicht verloren
Vormerkung begründet
Vormerkung übergegangen