dem Grunde nach
etwas erlangt
in sonstiger Weise
auf Kosten des Gläubigers
ohne Rechtsgrund
kein Vorrang der Leistungskondiktion
vertraglich
gesetzlich
sonstige
Vertragsschluss
Vertragsinhalt
Wirksamkeit
durch Angebot und Annahme
durch kaufm. Bestäti- gungsschreiben
durch sozialtypisches Verhalten
in sonstiger Weise
Angebot (Antrag)
(darauf bezogene) Annahme
Annahmefähigkeit des Angebots
Übereinstimmung
durch Willenserklärung
gem. § 151 BGB
durch Schweigen
Ein Fall des § 151 liegt vor
Annahmehandlung i.S.d. § 151
nach Verkehrssitte nicht zu erwarten
Antragender hat verzichtet