Leistungskondiktion
Anspruch aus
§ 812 I 1 1. Alt.
Anspruch aus
§ 812 I 2 1. Alt.
Anspruch aus
§ 812 I 2 2. Alt.
Anspruch aus
§ 817 S. 1
erworben
nicht verloren
durchsetzbar
dem Grunde nach
dem Umfang nach
etwas erlangt
durch Leistung
Gesetzes- oder Sittenverstoß
kein Sittenverstoß des Leistenden