Immobilien
Auflassung
Eintragung
Einigsein bei Eintragung
Berechtigung
Berechtigung liegt vor
Erwerb trotz fehlender Berechtigung
verfügungsberech- tigter Eigentümer
verfügungsberecht. Nichteigentümer
Dritter mit Einwilligung
Verfügung durch Eigentümer
kein Verfügungsverbot
keine Verfügungs- beschränkung
zum maßgeblichen Zeitpunkt
bei Vollendung des Rechtserwerbs
nach Maßgabe des
§ 878
Berechtigung bei Auflassung
Bindung an Auflassung
Antrag auf Eintragung gestellt
für Erwerb fehlt nur noch Eintragung
Eigentum
mit Einwilligung d. Eigentümers (str.)