Immobilien


Auflassung


Eintragung


Einigsein bei Eintragung


Berechtigung


Berechtigung liegt vor


Erwerb trotz fehlender Berechtigung


verfügungsberech- tigter Eigentümer


verfügungsberecht. Nichteigentümer


Dritter mit Einwilligung


Verfügung durch Eigentümer


kein Verfügungsverbot


keine Verfügungs- beschränkung


zum maßgeblichen Zeitpunkt


bei Vollendung des Rechtserwerbs


nach Maßgabe des
§ 878


Berechtigung bei Auflassung


Bindung an Auflassung


Antrag auf Eintragung gestellt


für Erwerb fehlt nur noch Eintragung