kein Verstoß gegen
§ 315 BGB
Schuldverhältnis liegt vor
einseitiges Leistungs- bestimmungsrecht
Preis durch Lieferanten bestimmt
billiges Ermessen verletzt
Preis vs. Kosten nicht angemessen
Kalkulation nicht offengelegt
Unbilligkeit wegen Marktvergleich
vollständige Saldierung
zeitgleiche Saldierung
sonst angemessen