kein Verstoß gegen
§ 315 BGB


Schuldverhältnis liegt vor


einseitiges Leistungs- bestimmungsrecht


Preis durch Lieferanten bestimmt


billiges Ermessen verletzt


Preis vs. Kosten nicht angemessen


Kalkulation nicht offengelegt


Unbilligkeit wegen Marktvergleich


vollständige Saldierung


zeitgleiche Saldierung


sonst angemessen