Warenverkehrs- freiheit
keine Sondervorschriften
Schutzbereich
Eingriff
keine Rechtfertigung
Rechtfertigung nach Art. 36 AEUV
zwingende Gründe des Gemeinwohls
durch EU-Grundrechte
Daseinsvorsorge, Art. 106 II
Grund der Maßnahme
Verhältnismäßigkeit
kein unzulässiges Mittel
willkürliche Diskriminierung
verschleierte Handelsbeschränkung