dem Grunde nach
etwas erlangt
in sonstiger Weise
auf Kosten des Gläubigers
ohne Rechtsgrund
kein Vorrang der Leistungskondiktion
vertraglich
gesetzlich
sonstige
Vertragsschluss
Vertragsinhalt
Wirksamkeit
kein Wirksamkeits- hindernis
Wirksamkeit infolge Umdeutung
das gesamte Rechts- geschäft betreffend
Teilnichtigkeit
selbstwirkende Wirks.hindernisse
ausgeübte Gestaltungsrechte
Mängel der Geschäftsfähigkeit
gesetzliches Verbot, § 134
Sittenverstoß, § 138
Formmangel, § 125
Mangel der Vertretungsmacht
sonstige
ein Verbotsgesetz liegt vor
Verstoß
Zweck = Nichtigkeit