dem Grunde nach
etwas erlangt
in sonstiger Weise
auf Kosten des Gläubigers
ohne Rechtsgrund
kein Vorrang der Leistungskondiktion
vertraglich
gesetzlich
sonstige
Vertragsschluss
Vertragsinhalt
Wirksamkeit
kein Wirksamkeits- hindernis
Wirksamkeit infolge Umdeutung
das gesamte Rechts- geschäft betreffend
Teilnichtigkeit
weil gesamter Vertrag nichtig
weil Klausel unwirksam
Teil unwirksam
kein Erhaltungswille d. Parteien
selbstwirkende Wirks.hindernisse
ausgeübte Gestaltungsrechte