dem Grunde nach


etwas erlangt


in sonstiger Weise


auf Kosten des Gläubigers


ohne Rechtsgrund


kein Vorrang der Leistungskondiktion


vertraglich


gesetzlich


sonstige


Vertragsschluss


Vertragsinhalt


Wirksamkeit


kein Wirksamkeits- hindernis


Wirksamkeit infolge Umdeutung


das gesamte Rechts- geschäft betreffend


Teilnichtigkeit


weil gesamter Vertrag nichtig


weil Klausel unwirksam


bei einer vor- formulierten Klausel


in sonstigen Fällen (Indiv.vereinb.)


Klausel wurde individuell vereinbart


keine Wirksamkeits- Hindernisse