dem Grunde nach
etwas erlangt
in sonstiger Weise
auf Kosten des Gläubigers
ohne Rechtsgrund
kein Vorrang der Leistungskondiktion
vertraglich
gesetzlich
sonstige
Vertragsschluss
Vertragsinhalt
Wirksamkeit
kein Wirksamkeits- hindernis
Wirksamkeit infolge Umdeutung
nichtiges Rechtsgeschäft
erfüllt Erfordernisse eines anderen
keine weiterreichende Wirkung
kein missbilligter Erfolg
mutmaßlicher Wille der Parteien