Energierecht
Genehmigung und Anzeige
Regulierung
Belieferung mit Energie
EEG
Prozeduren und Behörden
Netzbetrieb
Anspruch auf Anschluss
Anspruch auf Abnahme
Anspruch auf Marktprämie
Anspruch auf Einspeisevergütung
sonstige
Anwendungsbereich des EEG
anspruchsberechtigte Anlage
Verpflichteter: Netzbetreiber
richtiger Verknüpfungspunkt
ordnungsgemäße Ausführung
Anlagen unter 30 kW, § 8 I 2 EEG
kürzeste Entfernung,
§ 8 I 1 EEG
technisch + wirtsch. günstigerer Punkt
nach Wahl des Anlagenbetreibers
nach Wahl des Netzbetreibers
keine Spezialregelung
kürzeste Entfernung in Luftlinie
Spannungsebene geeignet
Stromabnahme möglich
kein Netzpunkt besser geeignet
anderer Verknüpfungspunkt
technisch günstiger
wirtschaftlich günstiger
geringere Kosten
unmittelbar durch Anschluss
bei gesamtwirtsch. Betrachtung