bewegliche Sachen


dingliche Einigung


Übergabe (oder Übergabesurrogat)


Einigsein bei Übergabe(-surrogat)


Berechtigung des Verfügenden


Berechtigung liegt vor


Erwerb trotz fehlender Berechtigung


wegen Genehmigung der Verfügung


wegen Gutglaubens- tatbestand


Gutglaubenserwerb nach §§ 932 ff.


Gutglaubenserwerb nach § 366 HGB


Anwendbarkeit


Rechtsschein


guter Glaube


Sache nicht abhanden gekommen


Verkehrsgeschäft


kein absolutes Veräußerungsverbot


kein gesetzlicher Eigentumserwerb


keine Vorwegnahme der Erbfolge


Veräußerer und Erwerber verschieden