bewegliche Sachen
dingliche Einigung
Übergabe (oder Übergabesurrogat)
Einigsein bei Übergabe(-surrogat)
Berechtigung des Verfügenden
Berechtigung liegt vor
Erwerb trotz fehlender Berechtigung
wegen Genehmigung der Verfügung
wegen Gutglaubens- tatbestand
Gutglaubenserwerb nach §§ 932 ff.
Gutglaubenserwerb nach § 366 HGB
Anwendbarkeit
Rechtsschein
guter Glaube
Sache nicht abhanden gekommen
Verkehrsgeschäft
kein absolutes Veräußerungsverbot
§ 80, 81 InsO
§ 1365 BGB ff.
§ 1643 BGB, § 1812 BGB