bewegliche Sachen


dingliche Einigung


Übergabe (oder Übergabesurrogat)


Einigsein bei Übergabe(-surrogat)


Berechtigung des Verfügenden


Berechtigung liegt vor


Erwerb trotz fehlender Berechtigung


wegen Genehmigung der Verfügung


wegen Gutglaubens- tatbestand


Gutglaubenserwerb nach §§ 932 ff.


Gutglaubenserwerb nach § 366 HGB


Anwendbarkeit


Rechtsschein


guter Glaube


Sache nicht abhanden gekommen


bei Erwerb nach § 929 S.1


Besitz vom Veräuße- rer bei § 929 S.2


bei Erwerb nach § 930


bei Erwerb nach § 931


Übergabe


keine Wegnahme


Besitzerwerb durch Erwerber


auf Veranlassung des Veräußerers


Besitzverlust beim Veräußerer (voll)


in Erfüllung der Einigung