Energierecht
Genehmigung und Anzeige
Regulierung
Belieferung mit Energie
EEG
Prozeduren und Behörden
Netzbetrieb
Anspruch auf Anschluss
Anspruch auf Abnahme
Anspruch auf Marktprämie
Anspruch auf Einspeisevergütung
sonstige
auf physikalische Abnahme, § 11 I 1
auf kaufmännische Abnahme, § 11 I 2
Anwendungsbereich des EEG
anspruchsberechtigte Anlage
Verpflichteter: Netzbetreiber
Abnahmetatbestand
Ziel: Einspeisevergütung
keine Anpassung gem. § 13a EnWG
sachlicher
räumlicher
zeitlicher
Anlage vor 1.8.2014 in Betrieb
Anlage am 1.8.2014 in Planung
Anlagen ab dem 1.8.2014
Anlagen ab dem 1.1.2017