Immobilien
Auflassung
Eintragung
Einigsein bei Eintragung
Berechtigung
Berechtigung liegt vor
Erwerb trotz fehlender Berechtigung
Anwendbarkeit
Grundbuch unrichtig
Verfügender legitimiert
Erwerber gutgläubig
kein Widerspruch eingetragen
Rechtsschein der Be- rechtigung gegeben
vom Schutz des
§ 892 erfasst
keine Doppelbuchung
Verfügender im GB eingetragen
gleichwertige Legitimation
Ableitung gem. § 1922
Ableitung gem. § 185 I