Immobilien


Auflassung


Eintragung


Einigsein bei Eintragung


Berechtigung


Berechtigung liegt vor


Erwerb trotz fehlender Berechtigung


Anwendbarkeit


Grundbuch unrichtig


Verfügender legitimiert


Erwerber gutgläubig


kein Widerspruch eingetragen


Rechtsschein der Be- rechtigung gegeben


vom Schutz des
§ 892 erfasst


keine Doppelbuchung


Verfügender im GB eingetragen


gleichwertige Legitimation


Ableitung gem. § 1922


Ableitung gem. § 185 I