Immobilien
Auflassung
Eintragung
Einigsein bei Eintragung
Berechtigung
Berechtigung liegt vor
Erwerb trotz fehlender Berechtigung
Anwendbarkeit
Grundbuch unrichtig
Verfügender legitimiert
Erwerber gutgläubig
kein Widerspruch eingetragen
keine Kenntnis
zum maßgeblichen Zeitpunkt
positive Kenntnis d. Berecht.mangels
bei lediglich Tatsachenkenntnis
Kenntnis der Tatsachen
Erwerber Irrtum nicht dargelegt