Warenverkehrs- freiheit
keine Sondervorschriften
Schutzbereich
Eingriff
keine Rechtfertigung
Rechtfertigung nach Art. 36 AEUV
zwingende Gründe des Gemeinwohls
durch EU-Grundrechte
Daseinsvorsorge, Art. 106 II
keine Harmonisierung
(keine Diskriminierung)
zwingender Grund
Verhältnismäßigkeit
geeignet
erforderlich
keine ausr. Regelung im Herkunftsland
Information wäre nicht ausreichend
sonst keine mildere Maßnahme möglich