Immobilien
Auflassung
Eintragung
Einigsein bei Eintragung
Berechtigung
Berechtigung liegt vor
Erwerb trotz fehlender Berechtigung
Anwendbarkeit
Grundbuch unrichtig
Verfügender legitimiert
Erwerber gutgläubig
kein Widerspruch eingetragen
keine Kenntnis
zum maßgeblichen Zeitpunkt
bei Vollendung des Rechtserwerbs
bis Antrag auf Eintragung
bis zur letzten WirksamkeitsVSS
wenn das Grundbuch unrichtig wurde
die VSS ist die letzte
keine Kenntnis bis VSS erfüllt