Energierecht
Genehmigung und Anzeige
Regulierung
Belieferung mit Energie
EEG
Prozeduren und Behörden
Netzbetrieb
Anspruch auf Anschluss
Anspruch auf Abnahme
Anspruch auf Marktprämie
Anspruch auf Einspeisevergütung
sonstige
dem Grunde nach
dem Umfang nach
Anwendungsbereich des EEG
anspruchsberechtigte Anlage
Verpflichteter: Netzbetreiber
Strom i. S. d.
§ 21 I EEG
wird dem NB zur Verfügung gestellt
kein Ausschluss des Anspruchs
sachlicher
räumlicher
zeitlicher
Anlage vor 1.8.2014 in Betrieb
Anlage am 1.8.2014 in Planung
Anlagen ab dem 1.8.2014
Anlagen ab dem 1.1.2017