Energierecht


Genehmigung und Anzeige


Regulierung


Belieferung mit Energie


EEG


Prozeduren und Behörden


Netzbetrieb


Anspruch auf Anschluss


Anspruch auf Abnahme


Anspruch auf Marktprämie


Anspruch auf Einspeisevergütung


sonstige


dem Grunde nach


dem Umfang nach


Anwendungsbereich des EEG


anspruchsberechtigte Anlage


Verpflichteter: Netzbetreiber


Strom i. S. d.
§ 21 I EEG


wird dem NB zur Verfügung gestellt


kein Ausschluss des Anspruchs


sachlicher


räumlicher


zeitlicher


Anlage vor 1.8.2014 in Betrieb


Anlage am 1.8.2014 in Planung


Anlagen ab dem 1.8.2014


Anlagen ab dem 1.1.2017