Energierecht


Genehmigung und Anzeige


Regulierung


Belieferung mit Energie


EEG


Prozeduren und Behörden


Netzbetrieb


Zuständigkeit


Rechtmäßigkeit einer Entscheidung


Erfolgsaussichten einer Beschwerde


aufschiebende Wirkung d. Beschw.


der Landes- regulierungsbehörde


der BNetzA


der Kartellbehörde


der nach Landesrecht zust. Behörde


BNetzA als Regulierungsbehörde


explizit zugewiesene Aufgaben


Zuweisung an Regulierungsbehörde


keine LandesRB zuständig


Katalog des § 54 II 1.-9.


Netz < 100.000 Kunden


innerhalb der Landesgrenzen