besteht ein Anspruch?
allgemeiner Anspruchsaufbau
Anspruchssystematik
Anspruch auf Vertragserfüllung
Anspruch auf Hrsg. gem. § 812 BGB
Anspruch auf Hrsg. gem. § 985 BGB
Sache i.S.d. § 985
Anspruchsteller ist Eigentümer
Anspruchsgegner ist Besitzer
kein Recht zum Besitz
Eigentum erworben
Eigentum nicht verloren
bereits früher gehabt
Eigent.übertragung gem. § 929 S. 1
Übertragung in sonstiger Weise
dingliche Einigung
Übergabe
Berechtigung des Verfügenden
Einigung d. Veräuße- rers mit Erwerber
Inhalt: dingliche Einigung
Wirksamkeit
kein Wirksamkeits- hindernis
Wirksamkeit infolge Umdeutung
nichtiges Rechtsgeschäft
erfüllt Erfordernisse eines anderen
keine weiterreichende Wirkung
kein missbilligter Erfolg
mutmaßlicher Wille der Parteien